Photovoltaik Förderung Weinviertel

Neue Förderung Photovoltaik EAG 2022

Neue Förderung Photovoltaik EAG 2022

EAG – Das Erneuerbaren Ausbau Gesetz

Im Juni des Jahres 2021 wurde das sogenannte Erneuerbaren Ausbau Gesetz, kurz EAG, im Parlament beschlossen. Das Gesetz bezieht sich auf die Photovoltaik und sieht einen Zubau plus 11 Terawatt Stunden an Erzeugung bis zum Jahre 2030 vor. Damit das Gesetz umgesetzt werden und die Ziele auch erreicht werden können, wurde vom Parlament ebenfalls ein neues Fördersystem für Stromspeicher und PV Anlagen beschlossen. Darüber hinaus auch gesetzliche Vorlagen zu Erleichterungen sowie pauschalen Kosten beim Netz Zutritt.

Außerdem ist die Bildung von sogenannten Energiegemeinschaften angedacht, um die Ziele der Umsetzung des EAG noch besser erreichen zu können. Antragsteller profitieren von einer neuen Fördersystematik und können sich fortan entscheiden zwischen einer Investitionsförderung oder einer Marktprämie. Stromspeicher werden jedoch ausschließlich bei einer Erweiterung oder Neuerrichtung einer PV Anlage gefördert.

Alles Wissenswerte zur Marktprämie

Ein Antragsteller erhält eine Marktprämie als finanziellen Ausgleich für die Kosten der Produktion des PV Stroms bei schwankenden Marktpreisen. Der Zuschlag erfolgt nach Höhe des Gebotswertes, wobei das niedrigste Gebot zuerst berücksichtigt wird. Es muss eine Mindestleistung der PV Anlage von 10 kWp erbracht werden bei einer Vorderdauer von 20 Jahren. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass nur die Erweiterung bereits bestehender Anlagen bzw. nur neue PV Anlagen gefördert werden können. Ein Abschlag ist vorgesehen für Freifeldanlagen.

Die Faktenlage im Überblick:

-Zuschlag und Reihung nach Gebotswerthöhe, wobei das niedrigste Gebot zuerst berücksichtigt wird.
-Die Förderdauer beträgt 20 Jahre
-Die Mindestleistung beträgt 10 kWp
-Für Freiflächenanlagen ist ein Abschlag vorgesehen
-Es muss sich um Erweiterungen oder um ganz neue PV Anlagen handeln

Alles Wissenswerte zur Investitionsförderung

Im Zuge der Erweiterung oder Neuerrichtung einer PV Anlage steht alternativ zur Marktprämie ein Einmalzuschuss zur Wahl. Dieser ist ausschließlich vorgesehen für Kleinanlagen bis 10 kWp. Handelt es sich um Anlagen mit mehr Leistung, so muss dafür separat der benötigte Förderbedarf ermittelt und angegeben werden. Innerhalb der 3 Größenklassen B, C und D erfolgt dann Reihung. B entspricht dabei 10-20 kW, C entspricht 20-50 kW, D entspricht 50-1.000 kW. Der niedrigste Förderbedarf erhält zuerst den Zuschlag. 1 Mwp beträgt die maximal förderungsfähige Anlagenleistung, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Anlage selbst auch größer sein kann.

Daten und Fakten im Überblick:

-Für Freiflächenanlagen ist ein Abschlag vorgesehen.
-Es ist eine Anlagenleistung bis 1 MWp förderfähig, wobei die Anlage auch größer sein kann.
-Die Reihung erfolgt innerhalb der Größenklassen B, C und D.
-Der tatsächlich benötigte Förderbedarf muss über ein Bieterverfahren angegeben werden. (Anlagen über 10 kWp)
– Kleinanlagen bis 10 kWp – Reihung nach Einlangen, Fixbetrag nach kWp

Alles Wissenswerte zum Thema Stromspeicher

Ausschließlich bei der Erweiterung oder bei der Neuerrichtung einer PV Anlage werden Stromspeicher gefördert. Ausdrücklich nicht förderfähig ist die ausschließliche Ergänzung eines Speichers zu einer bereits bestehenden Anlage. Die Förderfähigkeit hängt mit der Speicherkapazität zusammen. Mindestens 0,5 kWh/kWp bis maximal 50 kWh darf die Speicherleistung pro Anlage betragen, damit eine Förderfähigkeit gegeben ist.

Abschläge und Zuschläge

Das EAG beinhaltet bei der Förderung bestimmte Abschläge oder Zuschläge. Diesbezügliche Regelungen und Details sollen in einer Rechtsverordnung erlassen werden. Für Gebäude integrierte Anlagen sowie für innovative Projekte ist bisher ein Zuschlag von bis zu + 30 % bekannt. Für Freiflächenanlagen, welche auf Grünland errichtet werden oder aber für ehemals landwirtschaftlich genutzte Flächen ist ein Abschlag von -25 % vorgesehen.
Agri PV Anlagen, Doppelnutzung, schwimmende PV Anlagen und solche auf Altlasten und Deponieflächen, Infrastruktur- oder Bergbaustandorte sowie militärisches Übungsgelände sind ohne Abschlag. Die jeweiligen Förderungshöhen der Zu- und Abschläge werden vom Klimaschutz Ministerium per Rechtsverordnung geregelt, diese Rechtsverordnung liegt bis dato noch nicht vor.

Energiegemeinschaften und erneuerbare Energiegemeinschaften, EGG

Aus ganz Österreich können sich Menschen zusammenschließen, um sogenannte Energiegemeinschaften zu begründen. Ohne selbst eine Anlage betreiben zu müssen, können sich Bürger so aktiv an der Energiewende beteiligen, ganz abgesehen auch von den finanziellen Vorteilen. Weitere Vorteile sind unter anderem die Steigerung der Wertschöpfung in der Region Photovoltaik Weinviertel aber auch die Dezentralisierung der Energieproduktion. Erneuerbare Energiegemeinschaften müssen nicht vorrangig gewinnorientiert konzipiert sein und sind ausschließlich im Nahbereich der Teilnehmer möglich.

Eine Erneuerbare Energien Gemeinschaft darf Gas, Wärme oder Strom aus erneuerbaren Quellen produzieren, darüber hinaus auch verkaufen, verbrauchen und speichern. Betreiber können beispielsweise Bürgerinnen oder Gemeinden sein, als Vorteile werden ein Wegfall der Förderbetragskosten oder reduzierte Netzgebühren geboten. Es wurde eine Koordinierungsstelle für Energiegemeinschaften eingerichtet, diese ist im Internet erreichbar unter www.energiegemeinschaften.gv.at.

Im Vordergrund stehen beim Netzzutritt neben den Kosten einer PV Anlage auch die Transparenz der unterschiedlichen Anschlussmöglichkeiten sowie klare Regelungen dazu. Ist der Netzzutritt erwünscht, so muss dieser je nach Netzebene und Anlagengröße innerhalb bestimmter Fristen auf Antrag gewährt werden. Eine Anschlusspflicht für Erzeugungsanlagen gilt darüber hinaus im Ausmaß der Bezugsleistung bis 20 kW.

Die Netz Zutrittsentgelte sind nach Anlagengröße gestaffelt sowie für zusätzliche Netzkapazitäten pauschaliert:

Anlagengröße, kW, Pauschale, €/kW
0 – 20                          10,-
21 – 250                      15,-
251 – 1.000                 35,-
1,001 – 20.000            50,-
>20.000                      70,-

Für die Anschlusskosten können unter Umständen auch höhere Kosten entstehen, beispielsweise bei nicht ausreichend vorhandener Infrastruktur.

Der vorgesehene Zeitplan

Es kann derzeit noch kein genauer Zeitplan verifiziert werden, denn es bedarf der Förderung via Marktprämie noch der ausdrücklichen Modifizierung und Zustimmung der Europäischen Kommission. Außerdem hängt der Start der Förderungsmöglichkeiten via Investitionszuschuss auch noch von anderen Parametern ab, beispielsweise von der öffentlichen Begutachtungsdauer aber auch von der politischen Koordination. Das Bundesministerium bearbeitet laut Photovoltaik Austria zurzeit die entsprechende Verordnung, welche beispielsweise Förderleitungen, Fördersätze aber auch andere Details regelt. Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist jedoch bereits die Umsetzung von Energiegemeinschaften möglich, ebenso wie für Neuerungen beim Netzzutritt.

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