Gefördert werden öffentlich zugängliche und nicht öffentlich zugängliche Ladestationen und Wallboxen, die betrieblich zum Einsatz kommen. Dazu zählen fix installierte Ladestationen mit der Möglichkeit von Lastmanagement (OCPP oder Modbus).
Voraussetzung ist allerdings, dass sie von einem konzessionierten Fachmann installiert wurden. Öffentlich zugängliche Stationen benötigen obendrein einen MID-Zähler. Die Liste der förderfähigen Ladestationen ist beim BMK erhältlich.
Weiterhin werden ausschließlich Gewerbebetriebe gefördert, die ihren Strom aus erneuerbaren Energien beziehen. Ein entsprechender Nachweis hierüber ist zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung notwendig.
Für E-Ladestationen und Wallboxen, die nicht öffentlich zugänglich sind, beträgt die Förderung bei AC-Ladestationen mit einer Ladeleistung zwischen elf und 22 kW 900 Euro. DC-Stationen mit einer Ladeleistung unter 100 kW erhalten eine Förderung von 10.000 Euro. DC-Ladestationen mit einer Ladeleistung darüber hinaus werden mit 20.000 Euro gefördert.
Öffentlich zugängliche AC-Ladestationen mit einer Ladeleistung zwischen elf und 22 kW erhalten eine Förderung von 2.500 Euro. DC-Stationen mit einer Ladeleistung unter 100 kW können 15.000 Euro in Anspruch nehmen. DC-Ladestationen mit einer höheren Ladeleistung werden mit 30.000 Euro bezuschusst.
Das Österreichische Klimaministerium fördert Investitionen für E-Ladestationen und Wallboxen in Höhe von 30 Prozent. Dazu gehören der Anschaffungspreis für die Ladestation, die Kosten der Installation, die Planungs- und Baukosten. Nähere Informationen hierzu können im FörderungsLeitfaden nachgelesen werden.
Im ersten Schritt registrieren sich die Antragsteller, damit das Fördergeld reserviert ist. Dies ist auch online möglich. Innerhalb von 36 Wochen muss der Förderantrag gestellt werden. In der Zwischenzeit muss die Station fertiggestellt und in Betrieb genommen sein.
Zusammen mit dem Förderantrag werden die entsprechenden Belege und Rechnungen eingereicht. Auch dies kann online geschehen. Der Antragsteller gibt an, auf welches Konto die Förderung gezahlt werden soll. Hat das Klimaministerium die Unterlagen geprüft und die Förderung bewilligt, erfolgt die Auszahlung an den Antragsteller.