Bevor Sie die Stromtankstelle nutzen können, muss dieses Vorhaben mit den Miteigentümern besprochen und geklärt werden. In Eigentumswohnungen gestaltet sich der Umstand so, dass Sie nicht an den Zähler der Allgemeinheit angeschlossen werden darf.
Ergo benötigen Sie die Zustimmung aller Miteigentümer, um das Vorhaben der Stromtankstelle umsetzen zu können.
Sie können einen Antrag stellen. Dieser bezieht sich auf das “Recht auf eine Wallbox“. Mit diesem Antrag geben Sie bekannt, dass Sie einen Anschluss einer Ladestation vorsehen, der für den Allgemeinbereich vorgesehen ist.
Außerdem beantragen Sie auch, dass eine spezielle Vorrichtung für die Stromtankstelle errichtet wird. Mit diesem Antrag wird es dem Verwalter ermöglicht, Ihnen den verbrauchten Strom in Rechnung zu stellen.
Bei diesem Vorhaben werden für die gesamte Eigentümergemeinschaft Ladestationen installiert. Ob es sich um eine oder mehrere Wallboxen handelt, spielt bei dieser Variante keine tragende Rolle. Die Ladestationen werden gemeinsam genutzt. Wenn Sie und Ihre Miteigentümer RFID-Karten freischalten lassen, können Sie die Stromtankstelle
für Ihr Elektroauto nutzen. Bedenken Sie, dass jeder Mitbewohner der
Eigentumsanlage diese Stromtankstelle nutzen kann.
Wenn Sie nach einer individuellen Lösung suchen, die an Ihre persönlichen Ansprüche angepasst wird, dann sollten Sie sich an ChargeGuru wenden. Der Anbieter ist marktführend und ein Experte, wenn es um das Planen, Errichten und den Aufbau einer maßgeschneiderten Ladestation für Ihr Elektroauto geht.
Je nach Situation bietet Dachstrom eine oder mehrere dieser Optionen an, damit leicht verglichen und die jeweils beste Lösung auswählt werden kann.
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So kommen Sie zu Ihrer Ladesäule im Weiviertel
Die gesetzlichen Änderungen sorgen dafür, dass der Aufbau der Ladeinfrastruktur vorangebracht wird. Änderungen gab es vor allem im Bereich der grundbuch- und kostenrechtlichen Vorschriften. Die Förderung der E-Mobilität und die Modernisierung im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes zeigt bereits Erfolge.
In den letzten Jahren nehmen Ladestationen im Privatbereich zu. Sowohl Eigentümern als auch Mietern wird es mithilfe dieser gesetzlichen Änderungen erleichtert, eine Wallbox am Tiefgaragenparkplatz installieren zu lassen.
Mieter
Jeder Mieter hat ein grundlegendes Recht auf eine Ladelösung für das E-Auto. Hierbei können Ladestationen sowohl in der Tiefgarage als auch im Freien installiert werden. Allerdings muss bedacht werden, dass anfallende Kosten vom Mieter selbst getragen werden müssen.
Eigentümer
Auch Eigentümern wurde das Installieren einer Ladestation erleichtert. Die Wohnungseigentümerschaft muss zwar der Installation zustimmen. Allerdings liegt der gemeinsame Beschluss lediglich auf der Art und Weise der Durchführung. Die Frage ist demnach nicht: Darf eine Ladestation errichtet werden? Es geht vielmehr um die Mitbestimmung der baulichen Maßnahmen.