Tanken Sie Noch Heute Strom In Der Gemeinschaftsgarage

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für Sie:

Bevor Sie die Stromtankstelle nutzen können, muss dieses Vorhaben mit den Miteigentümern besprochen und geklärt werden. In Eigentumswohnungen gestaltet sich der Umstand so, dass Sie nicht an den Zähler der Allgemeinheit angeschlossen werden darf.

Ergo benötigen Sie die Zustimmung aller Miteigentümer, um das Vorhaben der Stromtankstelle umsetzen zu können.

Es gibt drei unterschiedliche Varianten, wie Sie Ihr Elektroauto im Miteigentum aufladen können:

1. Variante

Sie können einen Antrag stellen. Dieser bezieht sich auf das “Recht auf eine Wallbox“. Mit diesem Antrag geben Sie bekannt, dass Sie einen Anschluss einer Ladestation vorsehen, der für den Allgemeinbereich vorgesehen ist.

Außerdem beantragen Sie auch, dass eine spezielle Vorrichtung für die Stromtankstelle errichtet wird. Mit diesem Antrag wird es dem Verwalter ermöglicht, Ihnen den verbrauchten Strom in Rechnung zu stellen.

Welche Vorteile ergeben sich bei der 1. Variante?
Hierbei handelt es sich um eine rasche und einfache Lösung. Diese eignet sich für kleine Gebäude.
2. Variante

Bei diesem Vorhaben werden für die gesamte Eigentümergemeinschaft Ladestationen installiert. Ob es sich um eine oder mehrere Wallboxen handelt, spielt bei dieser Variante keine tragende Rolle. Die Ladestationen werden gemeinsam genutzt. Wenn Sie und Ihre Miteigentümer RFID-Karten freischalten lassen, können Sie die Stromtankstelle
für Ihr Elektroauto nutzen. Bedenken Sie, dass jeder Mitbewohner der
Eigentumsanlage diese Stromtankstelle nutzen kann.

Welche Vorteile ergeben sich bei der 2. Variante?
Diese Variante zeigt ihre Vorteile vor allem in kleinen Garagen. In diesen wäre es aufwendig oder nicht möglich an jedem Parkplatz eine Ladestelle anzubringen. Obwohl nicht jeder Bewohner eine eigene Ladestation hat, kann er sein Elektrofahrzeug dennoch problemlos laden.
3. Variante

Wenn Sie nach einer individuellen Lösung suchen, die an Ihre persönlichen Ansprüche angepasst wird, dann sollten Sie sich an ChargeGuru wenden. Der Anbieter ist marktführend und ein Experte, wenn es um das Planen, Errichten und den Aufbau einer maßgeschneiderten Ladestation für Ihr Elektroauto geht.

Je nach Situation bietet Dachstrom eine oder mehrere dieser Optionen an, damit leicht verglichen und die jeweils beste Lösung auswählt werden kann.

Welche Vorteile ergeben sich bei der 3. Variante?
Vorteile: Eine Ladelösung ohne Aufwände für den Verwalter und ohne Kosten für die Eigentümergemeinschaft. Insbesondere geeignet für große Eigentümergemeinschaften mit einem Parkplatz, wo die Anzahl der Elektrofahrzeuge schnell zunehmen wird.

Wie Kommen Sie Zu Ihrer Eigenen Ladestation?

Bereits mit drei kleinen Schritten können Sie etwas Großes für das Klima leisten!
Teilen Sie uns Ihr Vorhaben mit

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Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und teilen Sie uns Ihr Vorhaben mit. Angepasst an Ihre individuellen Anforderungen, schlagen wir Ihnen die beste Lösung vor. Bei uns steht Ihre Individualität im Fokus.
Wir legen Ihnen das beste Angebot vor

Wir legen Ihnen das beste Angebot vor

Treffen Sie sich mit unseren Experten. In Sachen Stromtanken sind Sie bei uns in besten Händen. Unsere Experten gehen auf Ihre Wünsche ein. Sobald die beste Lösung für Sie ermittelt wurde, wird Ihnen diese vorgelegt.
So kommen Sie zu Ihrer Ladesäule im Weiviertel

So kommen Sie zu Ihrer Ladesäule im Weiviertel

Sie können sich für das beste Angebot entscheiden. Danach erhalten Sie einen Kostenvoranschlag. Wenn dieser für Sie in Ordnung ist, gibt es für Sie kaum etwas zu tun. Denn wir kümmern uns um die Installation Ihrer Ladestation und die Inbetriebnahme. Außerdem regeln wir im Vorfeld den Antrag für eine staatliche Förderung.
Das sorgenfreie Laden ist für Eigentümer, Mieter und Vermieter möglich

Die gesetzlichen Änderungen sorgen dafür, dass der Aufbau der Ladeinfrastruktur vorangebracht wird. Änderungen gab es vor allem im Bereich der grundbuch- und kostenrechtlichen Vorschriften. Die Förderung der E-Mobilität und die Modernisierung im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes zeigt bereits Erfolge.

In den letzten Jahren nehmen Ladestationen im Privatbereich zu. Sowohl Eigentümern als auch Mietern wird es mithilfe dieser gesetzlichen Änderungen erleichtert, eine Wallbox am Tiefgaragenparkplatz installieren zu lassen.

Mieter

Jeder Mieter hat ein grundlegendes Recht auf eine Ladelösung für das E-Auto. Hierbei können Ladestationen sowohl in der Tiefgarage als auch im Freien installiert werden. Allerdings muss bedacht werden, dass anfallende Kosten vom Mieter selbst getragen werden müssen.

Eigentümer

Auch Eigentümern wurde das Installieren einer Ladestation erleichtert. Die Wohnungseigentümerschaft muss zwar der Installation zustimmen. Allerdings liegt der gemeinsame Beschluss lediglich auf der Art und Weise der Durchführung. Die Frage ist demnach nicht: Darf eine Ladestation errichtet werden? Es geht vielmehr um die Mitbestimmung der baulichen Maßnahmen.

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